Das gesetzliche Krankenversicherungsrechts umfasst nicht nur Krankengeld und Sachleistungen (stationäre und ambulante Behandlung, Operation), sondern daneben auch die Heilmittel (z.B. spezielle Medikamente) und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Sehhilfen, Prothesen), das Mutterschaftsgeld, den Anspruch auf Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen und das Beitragsrecht aus der Versicherungspflicht. Das Pflegeversicherungsrecht regelt z.B. die Zuerkennung einer Pflegestufe, die Gewährung von Pflegeleistungen oder einer Pflegeperson.
Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt den Versicherten Leistungen bei Arbeitsunfällen, auch Wegeunfällen und Berufskrankheit. Häufig stellen sich Fragen zur Versicherungspflicht und zur Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung selbstständig Tätiger, zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, zur Dauer und Höhe einer Verletztenrente, des Verletztengeldes, Rehabilitationsleistungen, Zuzahlungsbefreiungen.